In die Berechnung dieser staatlich veranlassten Umlagen für die Lieferung von elektrischer Energie fließen viele Faktoren ein. Diese können grundsätzlich zu einer Steigerung, zu einer Konstanz oder auch zu einer Senkung der Steuern und Umlagen führen.
Höhe der Stromumlagen ab 01.01.2024:
Die KWK-Gesetz Umlage (Gruppe A, pro Abnahmestelle bei einem Jahresverbrauch von bis zu 1.000.000 kWh).
0,275 ct/kWh
Die § 17 Off-Shore-Haftungsumlage
0,656 ct/kWh
Die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung
0,403 ct/kWh
Die Konzessionsabgabe
bleibt in 2024 unverändert bei 1,320 ct/kWh. Bei einem Temperaturlastprofil für abschaltbare Lasten gilt die verringerte Konzessionsabgabe von 0,610 ct/kWh.
Stromsteuer
bleibt 2024 bei 2,050 ct/kWh.
Die genannten Beträge sind Netto und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19%