Gesetzliche Umlagen für Strom im Jahr 2021

Ab 01.01.2021 gelten neue Netzentgelte

In die Berechnung dieser staatlich veranlassten Umlagen für die Lieferung von elektrischer Energie fließen viele Faktoren ein. Diese können grundsätzlich zu einer Steigerung, zu einer Konstanz oder auch zu einer Senkung der Steuern und Umlagen führen.

EEG-Umlage 2021: 6,500 ct/kWh.

Höhe der Stromumlagen ab 01.01.2021:

Die KWK-Gesetz Umlage (Gruppe A, pro Abnahmestelle bei einem Jahresverbrauch von bis zu 1.000.000 kWh).

2021: 0,254 ct/kWh

Die § 17 Off-Shore-Haftungsumlage

2021:   0,395 ct/kWh

Die neue § 18 AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten  

2021:  0,009 ct/kWh

Die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung

2021: 0,432 ct/kWh

Die Konzessionsabgabe

bleibt in 2021 unverändert bei 1,320 ct/kWh. Bei einem Temperaturlastprofil für abschaltbare Lasten gilt die verringerte Konzessionsabgabe von 0,110 ct/kWh.

Stromsteuer

bleibt 2021 bei 2,050 ct/kWh.

Die genannten Beträge sind Netto und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19%