Häufig gestellte Fragen unserer Stromkunden

Wie funktioniert der Wechsel zur EVE Energieversorgung Elbtalbaue GmbH?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Vertragsabschluss in unseren Kundenbüros in der Rehfeldstr. 4, Dannenberg (Gebäude des Wasserverbandes) oder in der Langen Straße 39, Lüchow
  • Vertragsabschluss per Post (wir senden Ihnen die Unterlagen zu)

Alle weiteren Formalitäten, inkl. der Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten übernehmen wir für Sie.

Kostet der Wechsel zur EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH etwas?

Nein, der Wechsel zur EVE Energieversorgung Elbtalbaue GmbH ist für Sie kostenfrei; unser Endpreis beinhaltet bereits alle Steuern, Abgaben und Gebühren.

Muss mein Zähler auf Grund des Wechsels zur EVE gewechselt werden?

Nein, keinesfalls!

Kommt es zu einer Unterbrechung der Stromversorgung?

Nein, keinesfalls! Der Wechsel des Stromanbieters findet ohne Eingriffe in den Anschluss statt.

Wo ist der Unterschied zwischen “Lieferantenwechsel” und “Neueinzug"

Lieferantenwechsel bedeutet, dass Sie nicht umziehen, sondern an Ihrer bisherigen Adresse nur den Stromanbieter wechseln und Kunde der EVE werden. Einen Neueinzug können Sie nach einem Umzug bis zu 6 Wochen danach noch rückwirkend bei der EVE anmelden.

Wie lange dauert es bei einem Lieferantenwechsel bis ich von der EVE versorgt werde?

Der Wechsel zu der EVE dauert, auf Grund gesetzlicher Fristen und Bearbeitungszeiten, etwa 2 Wochen, wenn alle Daten vorliegen und Ihr bisheriger Stromlieferungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit bzw. eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vorsieht. Ihre Vertragslaufzeit können Sie entweder auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder aus den AGBs erlesen. Wenn Sie Ihre Frist nicht kennen, erfragen wir diese für Sie.

Muss/sollte ich bei einem Lieferantenwechsel bei meinem bisherigen Lieferanten kündigen?

Nein, dies ist nicht notwendig. Tipp: Erteilen Sie uns auf dem Stromlieferungsauftrag die Vollmacht, bei Ihrem bisherigen Lieferanten zu kündigen und wählen Sie als Datum “zum nächst möglichen Zeitpunkt” . Wir stellen dann sicher, dass alles reibungslos funktioniert.

Ich ziehe im Versorgungsgebiet der EVE um bzw. bin neu in das Versorgungsgebiet gezogen. Wie kann ich Kunde der EVE werden?

Wählen Sie bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages “Neueinzug”. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Grund gesetzlicher Fristen und Bearbeitungszeiten möglichst vor dem Einzugsdatum, jedoch spätestens 6 Wochen nach Einzug, einen Stromlieferungsvertrag mit der EVE schließen, sodass wir Sie ab dem Einzugsdatum mit Strom versorgen können. 

Welche Preisbestandteile gibt es?

Für die EVE Energieversorgung Elbtalbaue GmbH Tarife gibt es grundsätzlich zwei Preisbestandteile: Grundpreis in €/Monat + Arbeitspreis in Cent/kWh.

Was ist der Grundpreis?

Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten.

Was ist der Arbeitspreis?

Im Arbeitspreis sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten beinhaltet, wie z.B. Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben usw.

Was ist eine Konzessionsabgabe?

Die Betreiber der Strom- und Erdgasversorungsnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

Was sind Netznutzungsentgelte?

Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzt die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein sogenanntes Netznutzungsentgelt (umgangssprachlich auch “Durchleitungsgebühr”). Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

Was ist das erneuerbare Energien Gesetz (EEG)?

Das EEG soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien (z.B. Windkraft, Wasserkraft) zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)?

Dieses Gesetz fördert den Ausbau von KWK-Anlagen (Kraft-Wärmekopplung) in Deutschland durch Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung. Die Kosten hierfür werden mit der KWK-G-Umlage auf die Stromkosten umgelegt.

Eine Kilowattstunde (kWh) – was ist das?

Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Die Maßeinheit dafür ist Watt (W). Elektrische Leistung: 1.000 Watt [W] entspricht 1 Kilowatt [kW] Elektrische Arbeit: 1.000 Watt [W] x Stunde [h] = 1 Kilowattstunde [kWh] Mit einer Kilowattstunde [kWh] können Sie etwa:

  • 70 Tassen Kaffee kochen
  • 7 Stunden fernsehen
  • 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit 11 Watt
  • 17 Stunden Licht einer Glühlampe mit 60 Watt
  • 15 Hemden bügeln

Welcher Tarif ist für mich der Richtige?

Maßgeschneiderte Tarife für Sie:

Für Haushaltskunden mit einem Eintarifzähler bieten wir den Tarif "Jeetzel" an.

Der Tarif "Elbe" empfiehlt sich für Haushalte mit einem Zweitarifzähler (HT/NT), z.B. für Nachtspeicherheizung.

Der Tarif "Seege" eignet sich für Wärmepunpen, reine Speicherheizungen und Wallboxen. Vorraussetzung hierfür ist ein seperater Zähler.

Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh/Entnahmestelle (Zähler) kalkulieren wir gern ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns gern an.

Haben Sie Preisvergleiche zu anderen Anbietern?

Der Markt ist so stark in Bewegung, dass sich auch die Preise anderer Anbieter ständig verändern. Preisinformationen von anderen Stromanbietern fragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern nach oder informieren Sie sich im Internet.

Werde ich von Ihnen informiert, falls sich die Preise der EVE verändern?

Selbstverständlich werden Sie von uns per Brief über die Preisänderungen informiert.