Information zur Streitbeilegung Schlichtungsstelle

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle
Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de